Ständig unter Strom
Ständig unter Strom Vor gar nicht allzu langer Zeit war es noch üblich, dass die Frau zu Hause bleibt oder einen kleinen Nebenjob hat. Bis 1958 hatte der Ehemann das alleinige Bestimmungsrecht über Frau und Kinder. Er konnte seiner Frau erlauben zu arbeiten und verwaltete dann ihren Lohn. Bis 1962 durften Frauen ohne Zustimmung des…