Belegpflicht in Österreich
Belegpflicht in Österreich Seit 2016 muss jeder Unternehmer, ab einem Jahresumsatz von 15.000€ je Betrieb oder einer Überschreitung von 7.500€ Barumsatz, bei Barzahlungen einen Kassenbeleg mit bestimmten Mindestinhalten ausstellen und dem Kunden aushändigen. Darunter fallen neben Gastronomie und Handel auch Ärzte, Physiotherapeuten, Land- und Forstwirte, Friseure, Optiker, Notare usw. Und für diese Unternehmer, die der…