Neues zur Belegpflicht
In einigen Medien gab es in der vergangenen Zeit Gerüchte, ob die Belegpflicht doch noch verschoben oder gar abgewendet wird. Dies ist nicht der Fall. Offiziell wurde bestätigt, dass im Rahmen der Kassensicherungsverordnung die allgemeine Belegausgabepflicht eingeführt wird. Und zwar zum 01.01.2020. Es wird eine Übergangsregelung geben für die Nutzung von Kassensystemen, die zwischen November 2010 und Dezember 2019 angeschafft wurde. Diese Systeme dürfen bis zum 31.12.2022 weiterhin genutzt werden. Registrierkassen, die nach dem 25.10.2010 und vor dem 1.1.2020 angeschafft wurden und der Kassenrichtlinie entsprechen, dürfen ebenfalls bis zum 31.12.2022 weiter verwendet werden. Die Belegpflicht bleibt davon jedoch unberührt. Wenn der Beleg dem Kunden elektronisch, z.B. als PDF, zugestellt wird, ist ein Papierausdruck nicht mehr erforderlich. Laut neuen Anforderungen muss der Beleg Angaben zur Seriennummer der Kasse oder der technischen Sicherheitseinrichtung, den Signaturzähler und einen Prüfwert beinhalten.
Ordnungswidrigkeit und Belegpflicht
01. Januar 2020
Der wichtigste Punkt zu Beginn des Jahres bleibt, dass die elektronischen Registrierkassen in der Lage sein müssen, für jeden einzelnen Geschäftsvorfall einen Beleg auszustellen, entweder elektronisch oder in Papierform. Neben der Erstanmeldung des Systems beim Finanzamt ist es wichtig fortlaufend Registrierkassensysteme beim Finanzamt anzumelden und zwar innerhalb eines Monats nach Anschaffung und oder auch der Außerbetriebnahme der elektronischen Kasse. Wenn dies vergessen wird, liegt ein Straftatbestand vor. Außerdem müssen elektronische Kassensysteme über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung mit einem Sicherungsmodul, einem Speichermedium und einer digitaler Schnittstelle verfügen. Es müssen alle Kasseneingaben mit Beginn des Aufzeichnungsvorgangs protokolliert werden und vor späteren Manipulationen geschützt werden. Der Kampf gegen die Schattenwirtschaft hat begonnen.
Quellen zum gesetzlichen Hintergrund:
IHK
Kassensicherungsverordnung
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik