Krank durch den Beruf
Die Liste der Berufskrankheiten ist lang. Oft denken wir gar nicht darüber nach, welchen gesundheitlichen Gefahren sich unsere Mitmenschen aussetzen um ihrer Tätigkeit nachzugehen. Bei manchen Berufen sind die möglichen Schädigungen eindeutig zu beobachten. Berufsgruppen die zum Beispiel Feinstaub ausgesetzt sind, lassen sich leicht definieren. Im Straßenbau, in Holzbetrieben, als Maler und Lackierer oder auch in der Schweißerei sind die Menschen feinem Staub ausgesetzt. Schutzmaßnahmen werden mittlerweile ergriffen, doch ausreichend sind diese nicht. Erkrankungen der Atemwege, Allergien und Asthma sind die Folgeschäden. Dies sind die sogenannten Erkrankungen durch Stäube. Dazu zählen Erkrankungen der Atemwege und der Lungen, des Rippenfells und Bauchfells und der Eierstöcke.
Berufskrankheiten werden auch durch chemische und physikalische Einwirkungen ausgelöst
Auch Erkrankungen durch Infektionserreger oder Parasiten sind im Anhang der Berufskrankheiten-Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales gelistet. Ob ein Arbeitnehmer eine Berufskrankheit hat, entscheidet von Fall zu Fall die jeweilige Berufsgenossenschaft. Ärzte und Arbeitgeber sind verpflichtet eine mögliche Berufskrankheit dem Unfallversicherungsträger zu melden.
Konnte eine Gefährdung am Arbeitsplatz ermittelt werden, wird im nächsten Schritt geprüft, ob dadurch die Krankheit entstanden ist. Sachverständigengutachten werden eingeholt und geprüft. Dem Geschädigten müssen mindestens drei Gutachter zur freien Wahl gestellt werden. Der Unfallversicherungsträger entscheidet dann, ob die Erkrankung als Berufskrankheit anerkannt oder abgelehnt wird. Über die Anerkennung oder Ablehnung von Renten entscheidet der Rentenausschuss des Unfallversicherungsträgers. Wenn der Arbeitnehmer nachweislich an einer Berufskrankheit leidet hat er Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.
Ist eine Erkrankung nicht in der offiziellen Liste der Berufskrankheiten aufgeführt, kann man versuchen eine Anerkennung wie bei einer Berufskrankheit zu bekommen
Dies ist grundsätzlich möglich. Es werden dazu die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse herangezogen. Wie Sie wissen, dauern Änderungen in Gesetzestexten sehr lange. Vielleicht haben über diesen Weg die Mitarbeiter an Kassen eine Chance zu ihrem Recht zu kommen, wenn sie Schäden durch Bisphenol-A erlitten haben.
Quelle zu Berufskrankheiten:
Baua
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
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