Kassenbons gehören nicht in die Geldbörse
Das Image des Kassenbons ist nicht das Beste. Optisch sind die kein Highlight. Gedruckt werden sie meist auf Thermopapier, das speziell entsorgt werden muss, verblasst und gesundheitsschädigende Chemikalien enthält. Wenn man ihn für einen Umtausch, eine Reklamation oder die Steuererklärung sucht, ist er nicht auffindbar. Gerade in der Geldbörse ist ein denkbar schlechter Ort den Kassenzettel aufzubewahren. Durch den Weichmacher im Leder verblassen die Belege sogar noch schneller. Am besten aufgehoben sind sie in Klarsichthüllen an einem dunklen Ort. Noch besser ist es natürlich sie werden gar nicht erst ins reale Leben gerufen und verbleiben digital.
In Italien legt man ihn schon lange in die Geldbörse
Bei einer Kontrolle durch die Guardia di Finanza vor Geschäften müssen Sie den Kassenzettel für die gekauften Produkte vorweisen können. Auch in Österreich und Slowenien gilt seit Jahren die Belegpflicht. Nächstes Jahr sind auch die Deutschen betroffen. Was sich nach Zwang anhört bringt Vorteile mit sich, die man aber auch freiwillig gerne gewählt hätte. Ob man nun ein Produkt von der Steuer absetzen kann, es später reklamieren muss oder die Originalrechnung aufheben möchte, um bei einem späteren Verkauf des Produktes den Wert nachzuweisen.
Viele Kassenbons enthalten die gesundheitsschädliche Chemikalie Bisphenol A
Damit ist ab 2020 Schluss. Jedoch ist er Ersatzstoff, Bisphenol S, bereits in noch geringeren Dosen noch gesundheitsschädlicher, jedoch och nicht verboten. Sie sollten daher weiterhin Kassenzettel aus Thermopapier über den Restmüll entsorgen und nicht in den Altpapierkorb geben. Die gesundheitlichen Gefahren werden hier viel zu niedrig eingestuft. Es gibt kaum eine Erkrankung, die nicht durch schädliche Bisphenole ausgelöst wird. Von Unfruchtbarkeit, Fehlgeburten, Krebs, Diabetes, Stoffwechselstörungen, Verhaltensauffälligkeiten und Entwicklungsstörungen ist alles vertreten. Schützen Sie sich also auch nach dem Bisphenol A Verbot in Kassenzetteln zum 01.01.2020 weiterhin. Der Ersatzstoff muss auch verboten werden. Allein schon deshalb gehören Kassenzettel nicht in die Geldbörse. Wählen Sie die digitale Lösung!