GEZ – Rundfunkbeitrag
Haben Sie den Wechsel von GEZ zum Rundfunkbeitrag richtig mitbekommen? Erinnern Sie sich noch an die Damen und Herren vom Beauftragtendienst die zu gerne in Ihre Wohnung wollten um zu sehen welche Geräte Sie zum Empfang bereithalten? Im Alltag hört man weiterhin von der GEZ und es wird weiterhin mit vielen Vorurteilen um sich geworfen. Fakt ist, dass seit dem 01.01.2013 die GEZ vom Rundfunkbeitrag abgelöst wurde. Das Gesetz dazu, der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, wurde beschlossen in 2010 durch die Ministerpräsidenten der Länder und 2011 durch die 16 Landesparlamente ratifiziert.
Der Rundfunkbeitrag ist, anders als die GEZ, geräteunabhängig
Die neue Regel lautet: eine Wohnung – ein Beitrag, unabhängig von der Anzahl der dort lebenden Personen, basierend auf dem Solidarmodell. Das bedeutet also auch, dass jemand, der tatsächlich gar kein Gerät zum Empfang bereit hält genauso zahlt, wie ein Haushalt mit vier Personen, die alle mehrere Geräte haben. Somit gibt es auch seit 2013 keine Kontrollen mehr an Wohnungstüren durch den Beauftragtendienst. Durch den Wechsel kam es weder zu Mehr- noch zu Mindereinnahmen. Die KEF (Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfes) legt fest, wie viel der öffentlich-rechtliche Rundfunk innerhalb einer Beitragsperiode ausgeben darf. Die KEF stellt alle zwei Jahre einen Bericht öffentlich einsehbar online aus dem genau hervorgeht, was mit dem Geld gemacht wurde. Im Übrigen wird in allen Ländern Europas der Beitrag erhoben.
Preislich liegt Deutschland im Mittelfeld
In Schweiz, Österreich, Norwegen, Dänemark und Schweden sind die Gebühren deutlich teurer. Auch das Thema Datenschutz wurde überarbeitet. Mit den Landesdatenbeauftragten wurde genau festgelegt welche Daten wie und wo erhoben werden dürfen um eine einmaligen Meldeabgleich durchzuführen. Die gesetzliche Grundlage wird unter §11 Absatz 4 im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag festgehalten. Die Änderung von GEZ zu Rundfunkbeitrag wurde gemacht weil es kaum noch möglich ist nachzuweisen welche Geräte ein Teilnehmer tatsächlich hat und die durchgeführten Kontrollen stark kritisiert wurden.
Quelle zum Hintergrund:
Rundfunkbeitrag
Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfes