Fehlende Belege bei der Steuererklärung?
Weder Papierbelege noch die Festplatte im Computer sind sicher vor Einbrüchen, Bränden oder sonstigen Unglücksfällen. An Hand von Kontobewegungen lassen sich einige Transaktionen nachvollziehen. Die letzten 90 Tage sind dabei kostenfrei einsehbar, doch wollen Sie Einsicht in länger zurück liegende Transaktionen, lassen sich Banken diesen Service gut bezahlen. Für die Steuererklärung brauchen Se im Fall einer Prüfung alle Belege.
Sollten Ihnen Unterlagen verloren gegangen sein, gibt es die Möglichkeit mit Eigenbelegen zu arbeiten. Diese werden bei vermehrtem Aufkommen jedoch sehr genau unter die Lupe genommen. In jedem Falle sollten Sie gut begründen und nachweisen können, was mit den fehlenden Belegen geschehen ist. Im schlimmsten Falle wird vom Finanzamt eine Richtsatzschätzung, Zeitreihenanalyse oder eine Nachkalkulation durchgeführt. Bei der Richtsatzschätzung werden Daten vergleichbarer Personen als Richtwert herangezogen. Bei der Zeitreihenanalyse schaut sich der Fiskus die Unterlagen der letzten abgegebenen Erklärungen an und zieht daraus Rückschlüsse. Und dann gibt es noch sogenannte Verprobungsmethoden, wie zum Beispiel die Vermögenszuwachsrechnung.
Alle Positionen in der Steuererklärung müssen belegbar sein
Aus Sicherheitsgründen scannen viele Leute sämtliche Belege und speichern diese auf Sticks, internen oder externen Festplatten ab. Das hilft erstmal vor Problemen, wie beispielsweise dem verblassen der Belege. Aber auch diese Datenträger sind vor Verlust oder Beschädigung nicht gefeit. Ein neues Gesetz ermöglicht es, dass seit diesem Jahr keine Belege mehr ans Finanzamt gesendet werden müssen. Die Nachweise müssen dennoch aufbewahrt werden. Das Finanzamt führt stichprobenartige Kontrollen durch und wenn es zu Fragen bezüglich der Angaben in der Steuererklärung kommt, muss man die Belege auch lückenlos parat haben.
Wie man es dreht und wendet: korrekt und fair behandelt wird der, der seine Belege bei sich hat. Mit Hilfe unserer APP werden die Belege im persönlichen Account gespeichert und sind so jederzeit verfügbar. Auch über Aufbewahrungsfristen hinaus. Die eingegangenen Steuererklärungen werden im Übrigen in der Reihenfolge des Eingangs abgearbeitet. Wer also seine Erstattung schnell bekommen möchte, der muss auch schnell seine Erklärung abgeben!