Nicht immer ist Vertrauen besser als Kontrolle!
Immerhin kontrollieren fast 20% der Deutschen immer den Kassenzettel nach dem Einkauf. Die restlichen Vertrauen darauf, dass alles schon stimmen wird. Die Realität sieht jedoch anders aus. Die Fehler die auftreten können passieren aus menschlichem Versagen. Das ist normal und korrigierbar. Jedoch nur wenn man den Kassenzettel direkt kontrolliert. Wenn Ihnen Fehler erst zu Hause auffallen kann eine spätere Reklamation problematisch werden, da Sie in der Beweispflicht sind. Und wer glaubt Ihnen dann, dass Sie zum Beispiel 10,- € zu wenig Wechselgeld erhalten haben?
Oft wird vergessen bei Akions- und Rabattartikeln die Prozente abzuziehen
Und leider sagt auch hier das Gesetz, dass Sie keinen Anspruch auf den Aktionspreis haben, wenn an der Kasse ein anderer Preis angezeigt wird. Sie müssen jedoch die Ware auch nicht zum höheren, regulären Preis kaufen, Sie können vom Kauf zurücktreten oder wieder auf Kulanz hoffen. Was jeder kennt: falsches Wechselgeld. Hier sind sofortige Reklamationen gefragt. Manchmal wird auch ein falscher Geldbetrag bei “gegeben” verbucht. Wenn Sie nur das ausgezahlte Wechselgeld mit dem auf Beleg ausgewiesenen Betrag vergleichen, laufen Sie immer noch Gefahr zu wenig oder sogar zu viel zurück zu bekommen. Im schlimmsten Fall muss dann ein Kassensturz gemacht werden.
Häufiger als man glaubt, werden Artikel mehrfach abgerechnet
Ein Artikel wird irrtümlich zweimal oder noch häufiger über den Scanner gezogen. Oder der Kassierer verzählt sich, wenn Sie mehrfach ein gleiches Produkt kaufen und tippt die falsche Anzahl in die Kasse ein. Ein weiterer beliebter Fehler ist, dass am Produktregal ein anderer Preis steht, als auf dem Kassenzettel. Das dazugehörige Gesetz wird Vielen nicht gefallen. Es ist so, dass der Preis auf dem Regal nicht bindend ist, sondern lediglich den Kunden dazu auffordern soll, ein Angebot zu stellen. Fällt Ihnen an der Kasse und beim Einscannen ein anderer Preis auf, können Sie vom Kauf zurücktreten. Sie können jedoch nicht verlangen, das Produkt zum ausgeschilderten Preis zu bekommen. Manchmal haben Sie Glück und der Einzelhändler gibt es Ihnen aus Kulanz dann doch günstiger.
Quelle zu den Gesetzen:
BGB