Jetzt kommt die Kassensicherungsverordnung
Bereits im Juli 2017 hat der Bundesrat die Kassensicherungsverordnung beschlossen. Die Kassensicherungsverordnung setzt auf der Verordnungsermächtigung des Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom Dezember 2016 auf. Betroffen sind elektronische oder computergestützte Kassensysteme oder Registrierkassen. Festgelegt wurden nun die Anforderungen an die technische Sicherheitseinrichtung, an den auszustellenden Beleg, an eine einheitliche digitale Schnittstelle und die Art und Weise in der die Grundaufzeichnungen zu speichern sind.
Durch die Verordnung entsteht ein zusätzlicher jährlicher Erfüllungsaufwand von 8,817 Mio. Euro für die Bürokratiekosten aus Informationspflichten
Durch die einheitliche digitale Schnittstelle kommt es zu einer geringfügigen finanziellen Entlastung für die Steuerverwaltungen der Länder. Für jede Aufzeichnung eines Geschäftsvorfalles muss eine neue Transaktion dokumentiert werden. Daher müssen folgende Standards eingehalten werden: der Zeitpunkt des Vorgangbeginns, einen eindeutige und fortlaufende Transaktionsnummer, die Art des Vorgangs, die Daten des Vorgangs, die Zahlungsart, der Zeitpunkt der Vorgangsbeendigung oder des Vorgangsabbruchs, einen Prüfwert und die Seriennummer des elektronischen Aufzeichnungssystems oder die Seriennummer des Sicherheitsmoduls.
Zurzeit werden ca. 95% aller Belege ausgedruckt
Durch die Belegausgabepflicht kommt es in Verbindung mit dieser Verordnung dazu, dass bei einer Anzahl von 2,1 Mio. Geräten und 30 angenommen Geschäftsvorfällen pro Tag, bei 22 Tagen pro Monat und Gerät sich insgesamt 19,8 Mrd. Geschäftsvorfälle ergeben. Durch die Verpflichtungen entstehen nun Kosten für die restlichen 5% in Höhe von 10,6 Mio. Euro zuzüglich 5,5 Mio. Euro Sachkosten für das Papier und die Druckfarbe. Monatlich werden dann in Deutschland 19,8 Mio. Belege gedruckt wodurch 322 Mio. Euro Kosten entstehen. Die Digitalisierung des Kassenbeleges scheint vor diesem Hintergrund ein noch wichtigeres Anliegen zu sein. Unsere App wird nicht nur den Alltag erleichtern, Zeit sparen, Geld sparen, sie wird auch wichtige Ressourcen einsparen und einen wertvollen Beitrag für die Umwelt leisten, der nicht zu unterschätzen ist. Zwei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes wird es zu einer Evaluierung kommen. Wir sind gespannt!
Quelle zum gesetzlichen Hintergrund:
Bundesrat