Die elektronische Rechnung kommt
Es werden Einsparungen in Höhe von 6,5 Milliarden Euro in Deutschland jährlich erwartet. Allein bei Behörden sollen 500 Millionen Euro gespart werden: Ab dem 27. November 2020 müssen Auftragnehmer strukturierte elektronische Rechnungen bei Geschäften mit Behörden stellen. Rechnungen auf Papier, per Fax oder auch als PDF-Datei versandte Rechnungen ohne strukturierte Zusatzinformationen sind nicht mehr zulässig. Durch elektronische Rechnungen versprechen sich die EU-Staaten Einsparungen in Milliardenhöhe. Am meisten profitierte wohl die dänische Volkswirtschaft durch das neue Gesetz. Angeblich spart die dänische Volkswirtschaft jährlich 100 Millionen Euro durch die 2005 eingeführte elektronische Rechnung an Behörden. Seit 2008 gibt es das Gesetz auch in Schweden, seit 2010 in Finnland und seit 2014 in Italien und Österreich.
Die elektronische Rechnung kommt europaweit
Das europäische Parlament und der Rat der EU haben darauf in 2014 beschlossen, die elektronische Rechnung europaweit einzuführen. Wie so häufig wen es um Neuerungen geht, ist Deutschland nicht gerade in der Vorreiterposition. Standards für elektronische Rechnungen wurden bei uns 1977 festgelegt. Doch um überhaupt elektronische Rechnungen entgegennehmen zu können ist viel Aufwand nötig. Die Bundesländer müssen für alle 294 Landkreise, über 11.000 Gemeinden und für über 1.400 kommunale Unternehmen noch etliche Gesetze verabschieden um ab dem Stichtag elektronische Rechnungen entgegennehmen und adäquat verarbeiten zu können.
Theorie und Praxis
Oft meilenweit voneinander entfernt. Kauft zum Beispiel die in einer Bundesbehörde tätige Sekretärin einen neuen Drucker, muss sie eine elektronische Rechnung verlangen. Wenn der stationäre Handel nicht zügig auf die Anforderungen reagiert wird sie wohl online bestellen, da dort in fast allen Fällen ausschließlich mit elektronischen Rechnungen gearbeitet wird. Und zusätzlich zum elektronischen Rechnungsgesetz gilt die ergänzende Rechnungsverordnung. Die Verordnung besagt, dass Rechnungen ab 1.000€ elektronisch übermittelt werden müssen. Seit dem 27.11.2018 dürfen und ab dem 27.11.2020 müssen dann Auftragnehmer den Behörden strukturierte elektronische Rechnungen stellen. Digitalisierung um wettbewerbsfähig zu bleiben.
Quelle zum Gesetzesinhalt:
Bundesanzeiger Verlag