Cookies
Fast auf jeder Webseite werden Cookies verwendet und es erscheinen Banner, die einen darauf hinweisen. Diese sind meist störend angebracht und man klickt sie schnell weg, um den Inhalt der Seite zu lesen. Cookies werden eingesetzt, um den User bei seinem nächsten Besuch wieder zu erkennen, um beim nächsten Besuch der Seite gespeicherte Zugangsdaten anzuzeigen und es wird zum Beispiel erkannt, für was der User sich letztes Mal interessiert hat. Das aktuelle Urteil des Europäischen Gerichtshofs beschließt, dass eine voreingestellte Zustimmung zum Speichern der Daten verboten ist. Die User müssen aktiv der Speicherung von Cookies zustimmen. Es ist nicht erlaubt, ein vorgefertigtes Häkchen anzubieten, welches man bei Nicht-Zustimmung entfernen muss. Es drohen nun Abmahnungen gefolgt von Bußgeldern.
Wie kam es zu dem Urteil über die Cookies?
Die Verbraucherzentrale Bundesverband hatte gegen einen Online-Gewinnspielanbieter geklagt, der eine vorgefertigte Zustimmung auf seiner Website nutzte. Das gesetzte Häkchen konnte zwar manuell wieder entfernt werden, doch die Verbraucherzentrale hielt dieses Vorgehen für nicht zulässig und klagte. Und die Verbraucherzentrale bekam Recht. Ein voreingestelltes Häkchen ist nicht ausreichend und gesetzeswidrig. Cookies dürfen nur mit ausdrücklicher Einwilligung der User eingesetzt werden. Die Datenschutzerklärung und das Impressum müssen ohne ein Cookie-Banner erreichbar sein. Außerdem muss der User genau über die Art, Anbieter, Funktionsweise und Speicherdauer der Cookies informiert werden. Und es darf nicht vergessen werden im Cookie-Banner auf die Freiwilligkeit der Zustimmung und das Widerrufsrecht.
Unklarheiten
Noch ungeklärt bleibt, ob es zulässig ist Cookies als Art Zugangsberechtigung zu Seiteninhalten zu nutzen. Dagegen spricht, dass manche Nutzer auf den barrierefreien Zugang zu Seiten angewiesen sind und sie so genötigt würden den Cookies zuzustimmen. Erlaubt ist es scheinbar Seiten cookiefrei zu nutzen, wenn man sich zur Zahlung einer Gebühr verpflichtet. Ein Urteil, dass sich auf Cookie-Gruppen bezieht wurde jedoch nicht beschlossen, so kann es derzeit noch rechts-konform sein, wenn die Einwilligungen hierfür bereits vorangehakt sind.
Quelle zum neuen Gesetz:
Europäischer Gerichtshof